Herzlich Willkommen

auf der Internet-Seite von der

DIGITALAKADEMIE @ BW

Diese Infos sind für die Internet-Seite:
https: //digitalakademie-bw.de

1. Erfüllt es die Anforderungen?

Diese Internet-Seite passt teilweise zu Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG.
Es gibt aber auch Ausnahmen.

2. Inhalte ohne Barriere-Freiheit

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei.
Warum sind die Inhalte nicht barrierefrei?
Das erklären wir Ihnen.

  • Manche PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.
  • Es gibt keine Erklärung in Deutscher Gebärden-Sprache.
  • Manche Bilder haben keinen Alternativ-Text.
  • Manche Videos haben keinen Unter-Titel.
  • Es gibt Links zu anderen Internet-Seiten.
  • Die anderen Internet-Seiten sind vielleicht nicht barrierefrei.
  • Außerdem gibt es Probleme mit dem Kontrast.

Wir arbeiten an den Inhalten von oben.
Die Inhalte sollen barrierefrei sein.
Wir halten uns dabei an das L-BGG.

3. So wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit erstellt

Diese Erklärung wurde am 4. Juni 2025 gemacht.

Die Erklärung ist eine Selbst-Bewertung.
Das heißt:
Man bewertet sich selbst.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Landes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz-Durchführungs-Verordnung.
Die kurze Form ist: L-BGG-DVO.
Genau steht es in Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 1.

4. Rück-Meldung und Kontakt

Vielleicht haben Sie Probleme mit der Barriere-Freiheit von unserer Internet-Seite gesehen.

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Innen-Ministerium Baden-Württemberg
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 231-0
Fax: 0711 / 231-3039
Digitalakademie@im.bwl.de

5. So läuft die Schlichtung

Wir antworten Ihnen nicht in 4 Wochen?
Oder Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle vom Landes-Zentrum Barriere-Freiheit wenden.
Die kurze Form ist: LZ-BARR.
So erreichen Sie die Schlichtungs-Stelle:

Landes-Zentrum Barriere-Freiheit
Schlichtungs-Stelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
071112339375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Landes-Zentrum Barriere-Freiheit

Das Schlichtungs-Verfahren kostet kein Geld.

Es gibt ein Verbands-Klage-Recht.
Das heißt:
Ein Verband kann eine Klage machen.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG.