Digitalisierungsprozesse und andere innovative Ideen umzusetzen, stößt im täglichen Verwaltungshandeln leicht an rechtliche Grenzen. Eine Herausforderung besteht zum Beispiel in der Beschaffung: Wie kann eine Kommune eine öffentliche Ausschreibung formulieren, solange die Inhalte noch nicht eindeutig zu definieren sind? Wie kann eine Kommune angesichts immer kürzerer Innovationszyklen die Regularien des kommunalen Haushalts einhalten?
Dasselbe gilt für das Erproben neuer Technologien, beispielsweise für das autonome Fahren. Kommunen können die dafür notwendigen Experimentierklauseln und Experimentierräume nicht selbst einsetzen. Dafür braucht es den Gesetzgeber. Weitere Hürden sind etwa die Schrifterfordernis bei Verwaltungsakten und die Anforderungen an den Datenschutz.
Für einige dieser Herausforderungen gibt es bereits Lösungen, die Kommunen selbst umsetzen können. Zum Beispiel können Verwaltungsvorschriften in gewissen Grenzen geändert werden. Ebenso können Kommunen die Möglichkeit von vorkommerziellen Auftragsvergaben nutzen und Innovationspartnerschaften eingehen und so noch zu entwickelnde Lösungen beauftragen. Dafür braucht es die entsprechende Erfahrung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Verwaltung.