Abwrackprämie für Roller und Krafträder

Förderbereich Mobilität

Mittelgeber Land BW

Ressort Verkehr

Fördernehmer Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen

Ausrichtung der Förderung
Sie sind Unternehmer, Freiberufler, Körperschaft des privaten oder öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützigen Organisation mit Sitz in Baden-Württemberg und wollen einen Beitrag zum klimaschonenden Verkehrssystem beitragen.

Das Ministerium für Verkehr möchte ein Umdenken im Mobilitätsverhalten bei gewerblichen Unternehmen in Baden-Württemberg erreichen. Da E-Zweiräder im Vergleich zu konventionell betriebenen Zweirädern lokale Abgas- und Lärmemissionen verringern, werden Vorhaben zur Außer-betriebnahme von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß gefördert.

Link zur Ausschreibung
http://www.l-bank.de/e-abwrackpraemie

Link zur Anmeldung
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/e-abwrackpraemie.html

Art und Höhe der Förderung
Zuschuss (anteilig nach der Höhe der Beschaffungskosten)

Förderquote
Zuschuss in Höhe von:

  • Bis zu 3.500 € für ein E-Kraftrad mit einer Leistung von 4kW (EG- Klasse L3e)
  • Bis zu 2.500 € für ein ein E-Kraftrad mit einer Leistung von 4kW (EG- Klasse L1e)
  • 1.500€ für ein neues S-Pedelec.

Bewerbungsfrist
jederzeit

Ansprechpartner*in
L-Bank
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telnr.: 0800 6645 866
E-Mail: elektromobiliaet@l-bank.de